Frankreichs Atompläne – mit Zustimmung des EU-Ministerrats

Der EU-Ministerrat hat bei der Reform des Strommarkts in Europa entschieden, dass neue und bestehende Atomkraftwerke staatlich subventioniert werden dürfen. Atomkraftgegner in Frankreich protestieren gegen diese Entscheidung. Jetzt hoffen sie, dass das EU-Parlament die Pläne stoppt.

Bereits am 17. Oktober 2023 einigten sich die Energieminister der EU darauf, wie sie den Strommarkt in der Europäischen Union reformieren wollen: Wie das Portal energiezukunft berichtet, „soll die staatliche Subventionierung neuer Erzeugungsanlagen über Differenzverträge obligatorisch werden und die existierenden garantierten Einspeisevergütungen ablösen.“ Die Subventionierung soll aber nicht nur für Erneuerbare Energien gelten, sondern auf Drängen Frankreichs auch für neue Atomkraftwerke. Aber auch bestehende Atomkraftwerke „dürfen über Differenzverträge subventioniert werden, wenn diese einem Repowering, einer Laufzeitverlängerung oder einem Kapazitätsausbau unterzogen werden.“ Der Plan Frankreichs: Dadurch soll die französische Industrie weiterhin mit niedrigen Strompreisen subventioniert werden. Französische Atomkraftwerke erzeugen 70 Prozent des Stroms und befinden sich über die Electricité de France (EDF), deren Aktien zu 100 Prozent vom französischen Staat gehalten werden, in staatlicher Hand.

Die Nuclear Free Future Foundation hat Réseau Sortir du nucléaire, die Dachorganisation der französischen Anti-Atom-Bewegung und Mitherausgeberin des französischen Uranatlas, um eine Stellungnahme zu der umstrittenen Entscheidung des Ministerrats gebeten – und die fällt sehr eindeutig aus: „Atomstrom – aus bestehenden wie aus neuen Anlagen – darf keinesfalls in den Genuss von staatlichen Subventionen oder von Geschenken auf dem Rücken der Stromkunden kommen“, sagt Damien Renault, Mitglied des Verwaltungsrats von Réseau Sortir du nucléaire. „Zwei zentrale Interessen bestimmen die Position von Frankreichs pro-atomarer Regierung auf europäischer Ebene: die Finanzierung des neuen Atomausbauprogramms, und was nach dem Auslaufen der sogenannten ARENH-Regelung* kommt. In beiden Fällen geht es um den Strompreis. An den Produktionskosten, die schon jetzt bei den Erneuerbaren niedriger sind als bei der Atomenergie, ändert sich dadurch nichts. Der Strompreis für die Kunden hat aber sehr unterschiedliche Auswirkungen: Ist er zu niedrig, lässt er den Atomstrom als günstiger erscheinen, zumindest in den Augen der Verbraucher*innen, belastet aber den Produzenten – also die EDF, wie es derzeit mit ARENH der Fall ist. Ist der Strompreis aber höher, ist das zunächst günstiger für den Produzenten, macht andererseits aber sein Produkt teurer und weniger wettbewerbsfähig und killt so das in Frankreich immer noch geltende Dogma vom billigen Atomstrom.“ Dabei sei es nicht einmal bei einem hohen Strompreis eine ausgemachte Sache, dass der Stromproduzent EDF angesichts der derzeitigen Kostenexplosion bei der Erzeugung von Atomstrom seine gestiegenen Ausgaben decken könne.

In Sachen Atomstrom hat sich der EU-Ministerrat dem Druck Frankreichs gebeugt. Und auf Drängen Polens hat der Rat gebilligt, dass Kohle- und Gaskraftwerke bis zum Jahr 2028 subventioniert werden dürfen.

Nach der Entscheidung des Ministerrats muss nun im Europäischen Parlament weiterverhandelt werden. „Die Schlupflöcher für Frankreichs marode Atommeiler und Polens dreckige Kohleschleudern“ wollen die Grünen im Europaparlament nicht akzeptieren. Deren Verhandlungsführer und klimapolitischer Sprecher Michael Bloss: „Der Rat kann die Rechnung nicht ohne das Parlament machen, denn neue Kohlesubventionen oder Extrawürste für die Atomkraft schließen wir aus. Dass Atomkraftwerke sich nicht dem Wettbewerb und Markt stellen sollen, ist ineffizient und europäisch“.

* ARENH: Accès régulé à l’électricité nucléaire historique: Da das Staatsunternehmen Electricité de France (EDF) als jahrzehntelanger Monopolist mit seinen 56 bestehenden Atomkraftwerken, deren Kosten abgeschrieben sind, gegenüber Konkurrenten am Markt eine übermächtige Stellung gehabt hätte, wurde es im Rahmen der Strommarktliberalisierung gesetzlich verpflichtet, eine gewisse Strommenge zum günstigen Preis von 42 Euro an sie abzugeben.

Foto: Pexels. Das Bild zeigt das Atomium in Brüssel, das zur Weltausstellung 1958 gebaut wurde. Das Gebäude ist ein steinernes Monument für die damalige Überzeugung vieler Politiker*innen in den Industrienationen, dass der Fortschritt der Menschheit von der zivilen Nutzung der Atomkraft abhänge.

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