Deutsch-Brasilianischen Atomabkommen nicht gekündigt!
Im Jahr 1975 schlossen die deutsche Bundesregierung und die Föderative Republik Brasilien (damals unter der Militärdiktatur) das deutsch-brasilianische Abkommen über die „Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie“. Die Bundesregierung ist jedoch der Forderung, das Uralt-Abkommen zu kündigen nicht nachgekommen und hat den Kündigungstermin, den 18. November, verstreichen lassen. Wie die Unterzeichner des Briefes aus dem Umfeld der Bundesregierung erfahren haben, wurde das Ansinnen von der SPD „abgebügelt“, zumal Bundeskanzler Olav Scholz zur gleichen Zeit zum G20-Gipfel nach Brasilien gefahren ist. Die grün geführten Ministerien versuchen nun, mit Brasilien eine einvernehmliche Auflösung des Atomabkommens zu verhandeln. Man darf gespannt sein, ob sich da noch was tut kurz vor Ende der Legislatur noch etwas tut.
Das Abkommen sieht den Bau von bis zu acht Atomkraftwerken in Brasilien unter deutscher Beteiligung vor; bis heute sind gerade einmal zwei Reaktoren, Angra 1 und Angra 2, fertig gestellt worden. In den vergangenen Jahren billigte die Bundesregierung aber im jährlichen Rhythmus Genehmigungen für den Export von angereichertem Uran aus Gronau nach Brasilien. Und für den Export von Uranbrennstäben aus Lingen nach Brasilien billigte die Bundesregierung allein in 2023 und 2024 drei Exportgenehmigungen. Die aktuellste Uranbrennstab-Lieferung verließ Lingen am 21. Mai 2024 Richtung Brasilien.